Bestattungsvollmacht

Ist die Totenfürsorge nicht in der Bestattungsverfügung enthalten, ist es sinnvoll, festzulegen, wer für Ihre Bestattung verantwortlich sein soll. Falls Sie selbst niemanden bestimmen, gilt Folgendes: Bestattungspflichtig und -berechtigt sind Verwandte ersten Grades in dieser Reihenfolge:

  • Ehepartner
  • Kinder/Eltern
  • Geschwister
  • Neffe/Nichte/Onkel/Tante

Wenn die von Ihnen bevollmächtigte Person die Vollmacht nicht ausüben kann oder will, kann sie die Vollmacht an eine andere Person übertragen.

Wichtig:

Stimmen Sie alle Verfügungen aufeinander ab, und achten Sie darauf, keine unterschiedlichen Personen zu benennen.