Bestattungsvollmacht

Ist die Totenfürsorge nicht in der Bestattungsverfügung enthalten, ist es sinnvoll, festzulegen, wer für Ihre Bestattung verantwortlich sein soll. Falls Sie selbst niemanden bestimmen, gilt Folgendes: Bestattungspflichtig und -berechtigt sind Verwandte ersten Grades in dieser Reihenfolge:
- Ehepartner
 - Kinder/Eltern
 - Geschwister
 - Neffe/Nichte/Onkel/Tante
 
Wenn die von Ihnen bevollmächtigte Person die Vollmacht nicht ausüben kann oder will, kann sie die Vollmacht an eine andere Person übertragen.
Wichtig:
Stimmen Sie alle Verfügungen aufeinander ab, und achten Sie darauf, keine unterschiedlichen Personen zu benennen.