Patientenverfügung

Die Patientenverfügung benötigen Sie, wenn Sie selbst nicht mehr äußern können, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. In dieser Verfügung legen Sie vorab fest, welche Behandlungen Sie in solch einem Fall wünschen und welche Sie ablehnen. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und von Ihnen persönlich unterschrieben sein. Gesetzlich geregelt ist sie im BGB §§ 1901 a, b. Diese Verfügung ist dann Grundlage für Ihre Behandlung.

Wichtig:

Angehörige sollten die Patientenverfügung im Notfall schnell auffinden können. Zudem bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, Ihre Patientenverfügung durchzusetzen und den behandelnden Ärzten entsprechende Anweisungen zu geben. So können Sie zum einen sicher sein, dass Ihre Wünsche respektiert werden, zum anderen vermeiden Sie auch Zweifel oder gar Streitigkeiten bei Ihren Angehörigen, die sich um Ihre wunschgemäße Versorgung kümmern.