Betreuungsverfügung

Wenn Sie Ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr selbst erledigen können, kann das Gericht einen Betreuer als rechtlichen Vertreter bestellen. Das Betreuungsgericht prüft in diesem Fall, ob eine Betreuung angeordnet wird und für welche Aufgabenbereiche eine Betreuungsbedürftigkeit besteht. Das Gericht entscheidet bei fehlender Vollmacht oder Betreuungsverfügung auch, wer der Betreuer

wird. Dies kann ein ehrenamtlicher oder ein Berufsbetreuer sein. Um die Betreuung durch einen gerichtlich festgelegten Berufsbetreuer zu verhindern, bestimmen Sie beizeiten, wer die Betreuung für Sie übernehmen wird – das heißt, wer Ihre Anliegen rechtlich vertreten soll. Der von Ihnen bestimmte Betreuer kann ein Angehöriger, Freund oder Bekannter sein.

Wichtig:

Legen Sie bei Bedarf auch fest, wen Sie als Betreuer ablehnen!